Österreichischer Lehrerverband Deutsch als Fremdsprache (ÖDaF)

Strobler Thesen zu einer österreichischen Sprachenpolitik

Präambel Die Strobler Thesen des ÖDaF sind das Ergebnis einer nun zweijährigen Diskussion zur österreichischen Sprachenpolitik. Sie fassen die Positionen und Meinungen des Österreichischen Lehrerverbandes Deutsch als Fremdsprache (ÖDaF) zusammen und verstehen sich als Beitrag zur Verankerung der Thematik im öffentlichen und politischen Diskurs. Sie orientieren sich an den veränderten politischen und wirtschaftlich-sozialen Bedingungen und beziehen sich sowohl auf die Situation im Inland als auch im Ausland. Den folgenden Grundgedanken sind sie verpflichtet: Eine demokratische und von den Menschenrechten geleitete Sprachenpolitik geht von Mehrsprachigkeit aus. Österreich war immer und ist auch heute multiethnisch. Deutsch ist eine plurizentrische Sprache.

Ziel jedes sprachenpolitischen Engagements ist die Förderung der Mehrsprachigkeit. Dies schließt die Durchsetzung einer Sprache auf Kosten anderer Sprachen aus. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Kooperation mit Institutionen und ExpertInnen anderer Sprachen anzustreben. Koopertion bezieht sich auf die bildungspolitische Verankerung von Sprachenlernen in allen Bereichen der Gesellschaft, auf Abstimmung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen, auf Lehrerausbildungscurricula und auf Fragen der Sprachdidaktik und Sprachmethodik. Eine solche Kooperation hat Synergiewirkung. Unter Kooperation ist auch eine verstärkte Beteiligung Österreichs an internationalen Projekten zu verstehen - Projekten der Vereinten Nationen, des Europarates, der Europäischen Union. Die Grundvoraussetzung für eine eigenständige, zielorientierte und transparente Sprachenpolitik Österreichs nach innen und nach außen ist jedoch eine Erklärung zur österreichischen Sprachenpolitik von offizieller Seite. Eine solche Erklärung macht stringente Entscheidungen erst möglich. Anzuregen ist zu diesem 'Zweck eine wissenschaftlich fundierte kritische Bestandsaufnahme aller expliziten und impliziten sprachenpolitischen Regelungen einschließlich der gesetzlich verankerten Regelungen in der Bundesverfassung, in den Schulgesetzen, in Volksgruppenrechten bzw. Minderheitenrechten, im Fremdenrecht, in den Mediengesetzen, in den Erklärungen und Konventionen zu den Menschenrechten auf der Ebene der Vereinten Nationen, des Europarates, der Europäischen Union, der KSZE.

Sprachenpolitik nach außen

These 1: Experten in Sprachenfragen werden von den PartnerInnen im Ausland als FachexpertInnen zu Kooperationen eingeladen. Basis und Legitimation jeglicher Kooperation ist daher die fachliche Kompetenz. Die Kompetenzerwartung der Partnerinnen im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) bezieht sich im wesentlichen auf die didaktisch-methodische Kompetenz, auf Fachwissen über Organisationnsformen westlicher Bildungssysteme, auf curriculare Fragen und auf sprachliche Kompetenz, die dem muttersprachlichen Kompetenzniveau gleichkommt. Diese Interpretation der Anforderung an DaF-ExpertInnen schließt die Berufung auf den Status als BürgerIn und/oder VertreterIn einer Institution eines deutschsprachigen westlichen Landes als Hauptkriterium für Kooperationsqualifikation aus.

These 2: Die Kooperationen mit den Partnerländern entstehen im Rahmen konkreter Projekte. In diesen Projekten arbeiten ExpertInnen der Partnerländer mit ExpertInnen aus deutschsprachigen Ländern und/oder aus Ländern mit anderen Zielsprachen zusammen. Diese Zusammenarbeit ist getragen von dem ständigen Bemühen um einen gleichberechtigten Diskurs aller Beteiligten. Basis der Kooperation ist Gleichwertigkeit, Symmetrie und Sensibilität. Um Gleichwertigkeit und Symmetrie zu sichern und Sensibilität zu ermöglichen und zu fördern, bedarf es detaillierter Projektbezogener Absprachen zwischen den Kooperationspartnern auch auf institutioneller Ebene.

These 3: Um den Anforderungen der PartnerInnen an die fachliche Kompetenz gerecht zu werden, ist Professionalisierung notwendig. Professionalisierung schafft klare Berufsbilder und Anforderungsprofile, sichert eine fundierte Aus- und Weiterbildung der ExpertInnen sowie die ständige Reflexion des Selbstverständnisses durch einen innerösterreichischen Diskussionszusammenhang. Sie sorgt für die Rückbindung der im Ausland erworbenen fachlichen Kompetenz und macht sie für Österreich nutzbar. Auslandstätigkeit ist als ein Qualifikationskriterium anzuerkennen und muß zumindest in die Aus- und Weiterbildung im DaF-Bereich einbezogen werden. Gezielte Reintegrationsmaßnahmen müssen die ExpertInnen in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht entlasten.

These 4: Voraussetzung für die Synergiewirkung ist die Vernetzung der Aktivitäten, die Evaluation der Kooperationen und die Sicherung der Informationsweitergabe. Die Übertragung fachlicher Fragen sowie fachlicher Entscheidungen in fachlich kompetente Hände ist unerläßlich für Transparenz und Qualität. Die Einrichtung einer Plattform, die allen fachlich und organisatorisch mit dem Bereich Befaßten offensteht, ist anzustreben. Sie hat die Aufgabe, Leitlinien zu formulieren, fachliche Expertisen auszuarbeiten und bei politischen Entscheidungen Empfehlungen abzugeben. Diese Plattform delegiert Teilgebiete an jeweils einzurichtende Untergruppen, die im Rahmen der Leitlinien der Gesamtplattform konkrete Projekte plant, ausarbeitet und durchführt.

Sprachenpolitik nach innen

These 1: Sprachenpolitik ist ein Beitrag unter anderen zur Lösung anstehender gesamtgesllschaftlicher Probleme. Integration und angemessene Gleichstellung der AusländerInnen mit den InländerInnen und Verwirklichung der Menschenrechte in Österreich ist durch Bildungspolitik alleine nicht zu erreichen. Dazu sind politische Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen notwendig. Bildungspolitische Maßnahmen können nur dann voll wirksam werden, wenn gleichzeitig auch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Wohnungspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Fremdengesetzgebung, Asyl- und Einreisepolitik gesetzt werden. Unterrichtende von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) müssen von der Erwartung entlastet werden, neben ihrer Unterrichtstätigkeit auch die Rolle eines/einer SozialarbeiterIn, Job- und WohnungsvermittlerIn zu übernehmen.

These 2: Sprachenvielfalt ist gesellschaftliche Realität in Österreich. Dieser Realität kann man mit einer an Monolingualität orientierten Haltung nicht gerecht werden. Zukunftsorientierte sprachenpolitische Maßnahmen müssen einem multilingualen Konzept verpflichtet sein. Ein multilinguales Konzept begreift Mehrsprachigkeit und sprachliche Vielfalt, worunter auch die regionalen und sozialen Varianten des Deutschen zu verstehen sind, als Herausforderung, Chance und Bereicherung und nicht als Defizit und Belastung. Es muß ein Bildungssystem entwickelt werden, das multilingual angelegt ist und grundsätzlich die Sprache/n eines Menschen fördert: Muttersprache/n, Landessprache/n und Fremdsprache/n in allen Sozialisations- und Bildungseinrichtungen. Mehrsprachigkeit als Wert muß Selbstverständlichkeit werden und in alle gesellschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen einfließen.

These 3: Ein multilinguales Bildungssystem braucht eine multilinguale Pädagogik. Dazu ist ein Paradigmenwechsel in der Pädagogik erforderlich: Multilinguale Pädagogik ist eine sich zur Verfügung stellende Pädagogik. Sie vertraut auf die Fähigkeit und die Freude der Menschen zu lernen und schafft den Raum, der Lernen stattfinden läßt. Sie verfolgt emanzipatorische Ziele und arbeitet integrativ. Diese Pädagogik verwechselt nicht Integration mit Assimilation, verlangt also keine Anpassungsresultate von den Lernenden. Sie ist vom Prinzip der Nicht-Segregation nach nationalen und muttersprachlichen Kriterien geleitet, vom Prinzip des Anti-Rassismus und vom Prinzip der größtmöglichen Offenheit und Durchlässigkeit im System. Durchlässigkeit des Systems muß für SchülerInnen und Unterrichtende gleichermaßen gelten. Die traditionellen Vorstellungen von Lehr- und Lernprozessen sind zu revidieren und das herkömmliche Rollenverständnis von Lernenden und Lehrenden muß neu definiert werden. Basis ist ein gemeinsames, partnerschaftliches Lernen aller am Unterricht Beteiligten. Lernprozesse sind in diesem Verständnis reziprok. Kompensatorisch orientierte pädagogische Konzepte müssen durch emanzipatorische und integrative ersetzt werden. Segregationsmodelle sind Auslaufmodelle und gesellschaftspolitische kontraproduktiv. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Lehrpläne sollen im Sinne einer multilingualen Erziehung formuliert werden. In der Lehreraus- und -fortbildung sollen Ausbildungsinhalte auf Mehrsprachigkeit orientiert werden. Mehrsprachige Lehrkräfte sollen für den Beruf gewonnen werden. Der gemeinsame Unterricht für in- und ausländische SchülerInnen in allen Schultypen muß leitendes Prinzip sein.

These 4: Das Recht auf Muttersprache ist ein Menschenrecht und besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Es ist Bestandteil demokratischer Bildungsinhalte, die eine Erziehung zur gegenseitigen Achtung und Toleranz mit dem Ziel der Sicherung des Friedens verfolgen. Der Erwerb der Muttersprache, der Erwerb einer Landessprache und der Fremdsprachenerwerb sind miteinander vereinbar. Sie stehen nicht in Widerspruch zueinander. Ein solcher Widersprach darf durch bildungspolitische Maßnahmen nicht künstlich erzeugt werden, indem eine andere Muttersprache als Deutsch zu Benachteiligungen und Chancenungleichheit im Bildungsweg führt. Es muß eine Pädagogik, Methodik und Didaktik entwickelt werden, die mehrsprachige Sozialisationsverläufe zuläßt und sie unterstützt. Die Integration der Herkunftsssprachen von MigrantInnen in das gesamte Bildungssystem ist unabdingbare Voraussetzung für eine gesellschaftlich abgesicherte und akzeptierte Mehrsprachigkeit. Für alle Schulstufen und Schultypen bedeutet dies, daß neben dem Muttersprachenunterricht auch muttersprachlicher Fachunterricht gefördert werden muß, um volle muttersprachliche Kompetenz sicherzustellen. Damit die in vielen Bereichen bereits geleistete Arbeit auf dem Gebiet DaZ und Interkulturelle Bildung für die Zukunft fruchtbar gemacht werden kann, sind langfristiges Planen, mehr Koordination und verstärkte Evaluation dringend nötig. Auf der Forschungsebene betrifft dies empirische und didaktische Grundlagenforschung, universitäre angewandte Forschung und pädagogische Tatsachenforschung im Rahmen der Pädagogischen Akademie und Pädagogischen Institute.

 

Man kann nicht nicht Sprachenpolitik betreiben. Nicht-aktive Sprachenpolitik ist auch Sprachenpolitik. Von dieser Erkenntnis ausgehend, will der Österreichische Lehrerverband Deutsch als Fremdsprache mit den Strobler Thesen sprachenpolitische Perspektiven aufzeigen und geeignete Maßnahmen vorschlagen. Der Österreichische Lehrerverband Deutsch als Fremdsprache will damit zu einer dynamischen Auseinandersetzung einladen. Wir hoffen, daß im Zuge einer umfassenden und breitgestreuten Diskussion die Grundlagen für eine aktive, nachhaltige, transparente, übergreifend koordinierte, eigenständige und international orientierte österreichische Sprachenpolitik geschaffen werden können.

Strobl und Wien, November 1994