Rainer Gauß, Gerd Lau: Mehrsprachigkeit in Österreichs Schulen. "... liegst dem Erdteil du inmitten, einem starken Herzen gleich" ? In: Internationales Jahrbuch SOCIOLINGUISTICA (1993), S. 1-11.

Diese Verse Paula von Preradovic' aus der Bundeshymne geben zu denken. Österreich war und ist nämlich multiethnisch und multilingual geprägt. Innerhalb der Staatsgrenzen des heutigen Bundesstaates Österreich sind neben mehr als 7 Millionen deutschsprachigen Österreichern auch vier Volksgruppen nichtdeutscher Muttersprache beheimatet. (Unter "Volksgruppe" werden entsprechend der Terminologie des Volksgruppengesetzes von 1976 "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" verstanden. Der Begriff "Minderheit" wird - auch von Vertretern der Volksgruppen - oft als diskriminierend empfunden und abgelehnt.)

Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung Österreichs beträgt - je nach der Zähl- bzw. Schätzvariante - zwischen 0,8% und 1,8%. (Statistiken der katholischen bzw. evangelischen Kirche und Schätzungen der Volksgruppen geben einen höheren Anteil an Angehörigen der Volksgruppen an). Im Burgenland gibt es seit Jahrhunderten eine kroatische und eine ungarische Volksgruppe; in Kärnten sind seit der 2. Hälfte des 6. Jahrhunderts Slowenen ansäßig; Böhmen, Mähren und Slowaken kamen vor allem im 19.Jahrhundert als Arbeitssuchende nach Niederösterreich und Wien; Wien wäre, so eine pointierte, aber nicht falsche Aussage, um 1900 die größte tschechische Stadt gewesen.

Angaben zur Muttersprache (Umgangssprache) bei Volkszählungen:

  1910 1923 1981  
Kroatisch:        
Burgenland 43 633 41 761 18 648 (= 7% der Bevölkerung Burgenlands)
Wien 377 604 2 557    
Slowenisch:        
Kärnten 66 463 34 650 16 552 (= 3% der Kärntner Bevölkerung)
Ungarisch:        
Burgenland 26 225 9 606 4 025 (= 2% der Bevölkerung Burgenlands)
Wien 205 2 164 5 683  
Tschechisch:        
Wien 98 461 47 555 4 106  

Österreichische Statsbürger:
Burgenland 275.856; 267.750
Kärnten 358.520; 528.023
Wien 1,632.596; ,417.929

Der Vergleich der Ergebnisse der Volkszählungen zeigt deutlich den Entwicklungstrend, der auch durch eine Fülle anderer Fakten belegt werden kann: Zweisprachigkeit nimmt in Österreich erschreckend schnell ab. Es gibt fast nur einseitige Zweisprachigkeit - nur die Angehörigen sprachlicher Minderheiten lernen Deutsch, nicht aber die deutschsprachige Mehrheit die Sprache der Minderheit. Statt einer stabilen Zweisprachigkeit finden wir gerade bei jüngeren Angehörigen der Volksgruppen eine instabile, ersetzende Zweisprachigkeit als Vorstufe der Sprachverschiebung von der rezessiven zur dominanten (deutschen) Sprache.

Neue Minderheiten

Für die wirtschaftliche Entwicklung der letzten zwanzig Jahre war die Einwanderung vor allem beruflich wenig qualifizierter Ausländer eine Voraussetzung. Sie kamen und kommen aus (Ex-)Jugoslawien und aus der Türkei. Die drittgrößte Migrantengruppe bilden Deutsche, allerdings friktionslos eingebettet in die österreichische Bevölkerung. Erst 1990 wurde durch eine Neufassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine zumindest mittelfristige Regelung getroffen, welchen Ausländeranteil Österreich halten will: 10% der über 3 Mill. unselbständig Beschäftigten, also über 300 000 Arbeitsmigranten (und zusätzlich die Familienangehörigen). Die Öffnung im Osten verstärkte die Zuwanderung vor allem qualifizierter Arbeitskräfte. Diese Bewegung kann sich im Falle des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) merklich verstärken, weil qualifizierte ÖsterreicherInnen z.B. nach Deutschland und in die Schweiz einreisen dürfen. Sehr spürbar wird der Familiennachzug aus den ehemaligen jugoslawischen Republiken aufgrund der Kriege und Krisen. Voraussichtlich die Hälfte der Flüchtlinge wird in Österreich bleiben. Die Wirtschaft fordert einen Saisonnier-Status, aber Gewerkschafter und Bildungspolitiker haben bisher erfolgreich dagegen angekämpft. Daß eine Erhöhung der Ausländerbeschäftigung von 5% auf 8.6% binnen dreier Jahre Engpässe bei Wohnungen und Schulen schuf, bildet sozialpolitischen Sprengstoff.

Übergeordnete sprachpolitische Maßnahmen sind bisher nicht zu erwähnen. Weder fördert die Erwachsenenbildung besonders wirksam den Deutsch-Erwerb, noch gibt es bemerkenswerte Aktivitäten zum Erhalt der Migrantensprachen, was auch der Gesetzeslage entspricht.

Rechtliche Grundlagen für die Sprachpolitik

Grundlegende volksgruppenrechtliche Normen sind im Staatsvertrag von St.Germain 1919 (Artikel 62 ff.) und im Staatsvertrag über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreiche 1955 - hier Artikel 7 - festgelegt. Im Artikel 7 dieses Staatsvertrages verpflichtet sich Österreich u.a., zugunsten der slowenischen und kroatischen "Minderheiten" in Kärnten , Steiermark und Burgenland, ein besonderes System von Minderheitenschutzregelungen einzuführen. Im Punkt 3 dieses Artikels heißt es, daß slowenische und kroatische Minderheiten "Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer und kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen" haben. Schullehrpläne sollen überprüft und eine Abteilung der Schulaufsicht für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden. In weiteren Punkten wird das Recht auf zweisprachige Ortstafeln in gemischtsprachigen Gebieten normiert und fixiert, daß die slowenische und kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zuzulassen ist.

1976 wurde das Volksgruppengesetz geschaffen. Österreich bekennt sich in ihm zur Förderung, Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte. Durch diese Gesetz sind Kroaten, Slowenen, Ungarn und Tchechen als Volksgruppen anerkannt, nicht aber Sinti bzw. Roma. Auswirkungen auf die bildungs- bzw. schulpolitische Praxis hat dieses Gesetz bis jetzt nicht gebracht.

Die staatlich ausgeschüttete Volksgruppenförderung erhöhte sich von OS 4,442.000 im Jahre 1988 auf OS 13,776.000 im Jahre 1989, weil der slowenische Volksgruppenbeirat seine Tätigkeit aufgenommen hat. Sprachpolitische Förderung kann dabei vor allem in Druckkostenzuschüssen für Schulbücher, Periodika und wissenschaftliche Dokumentationen gesehen werden. Darüber hinaus bestehen "lebende Subventionen", was in Österreich bedeutet, daß der Staat die Gehaltskosten für Mitarbeiter bezahlt, die z.B. für den kroatischen Pressverein oder den burgenländisch-ungarischen Kulturverein arbeiten (OS 1,772.000). Gemessen am Bundesbudget insgesamt macht die Volksgruppenförderung drei tausendstel Prozent aus. Ob das viel ist, sei dahingestellt.

Die Signatarstaaten des Staatsvertrags 1955 wollten auch einen entsprechenden Minderheitenschutz gewährleistet wissen, der langfristig wirksam ist, indem er z.B. auch für neu entstehende Medien gültig wird, wie es das staatliche Fernsehen war: Artikel 7 (4) besagt "Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten ... nehmen an den kulturellen ... Einrichtungen auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil." Daher hat die öffentliche Rundfunk- und und Fernsehgesellschaft (ORF) Sendezeiten von ca. einer Stunde täglich Hörfunk und einer halben Stunde wöchentlich Fernsehen eingeräumt. Für ungarische Sendungen gibt es einen Bruchteil hiervon, d.i. viermal jährlich dreißig Minuten Fernsehen. Ungleich größere Reichweite hat aber die FS- Sendung "HEIMAT, FREMDE HEIMAT", die für Zuwanderer gestaltet wird und deutsch/türkisch/serbokroatisch moderiert ist, deren muttersprachliche Beiträge deutsche Untertitel erhalten und die österreichweit (eben außer in Kärnten und im Burgenland) ausgestrahlt wird. Viel länger gibt es aber schon das wöchentliche englischsprachige FS-Magazin "HELLO AUSTRIA, HELLO VIENNA" im Unterhaltungsstil der Tourismuswerbung für In- und Ausland. Das vorher nur im Raum Wien erklungene "RADIO BLUE DANUBE" aber wurde als "RADIO AUSTRIA INTERNATIONAL" auf ganz Österreich ausgedehnt, mit dominant englischer, kaum französischer Sprache. Migrantensprachen haben darin wohl nichts zu suchen, "international" hat medial eine Bedeutungsverengung erfahren...

Wertvolle Impulse gehen von der ÖSTERREICHISCHEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE aus. Sie fordert immer wieder dazu auf, rasch den internationalen Konventionen beizutreten (z.B. der KONVENTION ÜBER DIE RECHTE DES KINDES, beschlossen 1989 von den VEREINTEN NATIONEN); den muttersprachlichen Unterricht auszudehnen; Volksgruppenrechte zu stärken; sowie z.B. Sinti und Roma als Volksgruppe anzuerkennen.

Die Formen mehrsprachiger Erziehung in Österreich

Gemäß der verfassungsrechtlichen Definition des Deutschen als Staatssprache ist es auch die Unterrichtssprache. Nur in allerkleinstem Ausmaß wagt man mehrsprachiges Unterrichten: Der vom Wiener Linguisten Gero Fischer betreute Schulversuch "Interkulturelles Lernen - Muttersprachliche Alphabetisierung" an einer Wiener Volksschule sowie die letzte Schule des ehemals mächtigen tschechischen Schulvereins Komensky; der Unterricht in den zweisprachigen Volksschulen Kärntens; der fremdsprachige Fachunterricht in einzelnen Realienfächern höherer Schulen gemäß dem Papier der gegenwärtigen großkoalitionären Regierung (in der Realität kaum zustandegekommen). Aber z.B. der Unterricht an der Wiener Internationalen Schule, am Lycee Francais oder am slowenischen Gymnasium ist schon nicht mehr multilingual, weil eben die Einsprachigkeit umgekehrt wurde.

Der Rang von Sprachunterricht

Der Rang des Sprachunterrichts in Österreichs Schulwesen ist hoch, ja wurde durch Stundenvermehrungen im Fremdsprachenunterricht sogar in den letzten Jahren gehoben: In der Volksschule beginnt Englisch nun schon in der dritten Klasse; in der Hauptschule und im Polytechnischen Lehrgang wurde Englisch selbst für die Lernschwächsten Pflichtgegenstand; in der Berufsschule wird Englisch soeben als für alle Sparten verpflichtend eingeführt.

Allerdings fällt auf, wie gering der Rang nichtdeutscher Muttersprachen ist. Für das Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse ist Lernfortschritt in der Fremdsprache wichtiger als in der Muttersprache.

Denn die vielen tausend türkischen, kroatischen, serbischen, etc. SchülerInnen erhalten für den muttersprachlichen Unterricht nicht einmal Noten, wenn er als Unverbindliche Übung (3-6 Wochenstunden, freiwillig) geführt wird. Somit rangiert er oft sogar niederer als z.B. eine zweite Fremdsprache im Freifach. Mit dieser 1992 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung ist ein Schritt in Richtung Assimilation erfolgt. Wie konnte die Politik aber auch weiter gehen, wenn es um die Muttersprachen der autochthonen Minderheiten schon schlecht bestellt ist? Sie sind in der Hauptschule sehr oft nur Freifach, sodaß eine negative Note die Schulkarriere nicht unterbricht.

Positiv an der Neudefinition des "Muttersprachlichen Unterrichts" ist der Lehrplan, welcher auf die Rotationsideologie für Arbeitsmigranten verzichtet. Die Auslese der Lehrkräfte für den Muttersprachlichen Unterricht erfolgt nun auch in Österreich selbst, statt wie früher z.B. in der Türkei (mit politischen Auflagen).

Das zweisprachige Schulwesen in Kärnten

Schon Mitte des vergangenen Jahrhunderts stand in Kärnten die Frage nach der Unterrichtssprache im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen. Diese dauerten auch nach Ende der Monarchie in der 1. und 2. Republik an und werden bis heute geführt. Sie haben bisher immer zu einem Zurückdrängen des zweisprachigen Schulwesens auf Kosten der slowenischen Sprache geführt.

Aus Platzgründen kann hier nicht die "Geschichte der Eindeutschung" (so der Historiker Hannes Haas) nachgezeichnet werden. Nur zwei Daten der Entwicklung nach dem 2.Weltkrieg sollen hier dargestellt werden: Nach dem Ende des Nationalsozialismus trat in Kärnten die Schulsprachenverordnung in Kraft (1945). In ihr wurde geregelt, daß im zweisprachigen Gebiet Kärntens - das ist vor allem das Gebiet südlich der Drau und um Klagenfurt - der Elementarunterricht in beiden Landessprachen stattfinden muß. 107 Schulen fielen unter die Bestimmungen dieses verpflichtend zweisprachigen Unterrichts. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen in ganz Österreich wurde 1988 ein neues Minderheitenschulgesetz erlassen, das nur für Kärnten gilt. Es löste das Minderheitenschulgesetz für Kärnten aus dem Jahre 1959 ab, das nach jahrelangen, vor allem von deutschnationalen Organisationen getragenen Kampagnen Regelungen der verpflichtenden Teilnahme am Slowenischunterricht aufhob und den Zwang zur Anmeldung für den Slowenischunterricht vorsah.

Das Gesetz aus dem Jahre 1988 bestimmt, daß Volksschulen künftig deutschsprachige und zweisprachige Abteilungen - hier wird der Unterricht in beiden Landessprachen erteilt - erhalten sollen. Nur an Schulen, an denen wegen der geringen Schülerzahlen keine Parallelklassen geführt werden können, werden weiterhin alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Allerdings erhalten jene Schüler, die nur deutsch unterrichtet werden wollen, in der Zeit, da ihre Mitschüler Unterricht in slowenischer Sprache haben, Unterricht durch einen Zweitlehrer. ("Recht auf einsprachigen Unterricht") Die Klassenschülerhöchstzahl in zweisprachigen Klassen darf 20 nicht überschreiten.

Mit dem bezeichnenden Slogan "Mut zur Zweisprachigkeit" wird derzeit in einem Land Österreichs, in dem vor 100 Jahren noch mindestens ein Viertel der Gesamtbevölkerung Slowenisch als Muttersprache hatte, da und dort für diesen Unterricht in den beiden Landessprachen geworben. Tatsächlich sind in den letzten beiden Jahren die Zahlen der Anmeldungen für den Unterricht in beiden Sprachen an Volksschulen leicht im Steigen.

Nach Klagen beim Verfassungsgerichtshof haben Eltern jüngst auch erreicht, daß ab dem Schuljahr 1991/92 österreichische Staatsangehörige der slowenischen Volksgruppe (und nur diese!) für ihre Kinder überall in Kärnten zweisprachigen Unterricht einfordern können. (Bundesgesetz vom 13.12.1990) Innerhalb des autochthonen Siedlungsgebietes kann jedes Kind zum zweisprachigen Unterricht angemeldet werden, also auch eines des österreichischen "Mehrheitsvolkes".

Allerdings drohen höchste politische Kreise in Kärnten, dieses autochthone Siedlungsgebiet einzuengen. Basis dafür soll die von den Slowenen boykottierte "Volkszählung besonderer Art" aus dem Jahre 1976 sein.

1991 besuchen in Kärnten 2 368 Kinder und Jugendliche den zweisprachigen Elementarunterricht, weiterführende Schulen mit slowenischer Unterrichtssprache oder slowenischen Sprachunterricht. Im traditionellen Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes sind an 62 Volksschulen 153 Schüler (von insgesamt 5 640 Schülern in diesem Gebiet) zum zweisprachigen Elementarunterricht bzw. (ab der 4. Schulstufe) zum slowenischen Sprachunterricht angemeldet. An rund 15 Hauptschulen besuchen 300 Schüler den Gegenstand Slowenisch.

Bedenklich war und ist, daß nach der Volksschule nur noch ein Bruchteil der Schüler den Unterricht in Slowenisch in der Hauptschule besucht.

Die Lehr- und Lernmittel

Bei der notwendigen und mannigfachen Differenzierung, ja Individualisierung im zweisprachigen Unterricht ist der Bedarf an Lern- und Arbeitsmitteln besonders groß. Vielfach sind jedoch selbst Schulbücher nicht neueren Datums, manchmal - wie beim Ungarisch- Unterricht - mußten diese aus Ungarn bezogen werden. Zum großen Teil stellten und stellen Lehrer für ihren schwierigen zweisprachigen Unterricht Lehr- und Lernmittel, audiovisuelle Unterrichtsbehelfe usw. selbst her oder versehen deutschsprachige Materialien mit entsprechenden slowenischen/ungarischen/kroatischenErgänzungen.

In Kärnten wurden 1988 sogenannte "Didaktische Werkstätten" eingerichtet, in denen Lehrer und Lehrerinnen unter Beteiligung des Pädagogischen Instituts bzw. des Landesschulrates Materialien für den Unterricht in zweisprachigen Klassen produzieren. Die hier geleistete Arbeit wird vielfach als zukunftsweisend angesehen. Für Schüler, die Slowenisch lernen, steht - neben den Schulbüchern - in Kärnten auch die Schulzeitschrift "Mladi rod" als Zusatzlektüre bzw. Lesebuchersatz ab der 4. Schulstufe zur Verfügung.

Sprachenvielfalt im Burgenland

Im Burgenland gilt das Schulgesetz 1937. Es sieht für das zweisprachige Gebiet folgende Regelung vor: Ist der Anteil einer Volksgruppe in einer Gemeinde über 70%, so ist der Unterricht in der Sprache der Volksgruppe zu führen; liegt ihr Anteil zwischen 30% und 70%, dann ist der Unterricht in Deutsch und der jeweiligen Minderheitensprache zu führen; liegt er darunter, dann soll die Volksgruppe einen muttersprachlichen Unterricht selbst organisieren. Heute sind von dieser Regelung noch 28 kroatische und 2 ungarische Gemeinden betroffen. Vertreter der Volksgruppe bemängeln, daß in vielen Gemeinden von diesem Unterricht in der Muttersprache nicht gesprochen werden könne, sondern nur wie Fremdsprachenunterricht mit einigen Wochenstunden stattfinde. An 10 Hauptschulen des Landes kann Kroatisch als zusätzliches Freifach oder im Schulversuch als Wahlpflichtfach gelernt werden. Ungarisch wird in 2 Hauptschulen angeboten.

Im Schuljahr 1990/91 besuchten den Kroatischunterricht an Volksschulen 1223 SchülerInnen, an Hauptschulen 350. Ungarisch lernten 220 SchülerInnen an Volksschulen, 200 an Hauptschulen. Eine Vergleichszahl: 1931 erhielten 16 240 SchülerInnen zwischen 6 und 14 Jahren Unterricht in ihrer ungarischen Muttersprache.

Das tschechische Schulwesen in Wien

In einer Stadt, die ihren "deutschen Charakter" seinerzeit sogar im Gemeindestatut verankerte, hatte es die große Volksgruppe der Tschechen um 1900 schwer, für ihre privaten Schulen Öffentlichkeitsrecht zu erhalten. Diese Schulen wurden von über 13 000 SchülerInnen jährlich besucht. Nach dem 1.Weltkrieg erhielten die Wiener Tschechen durch den Brünner Vertrag von 1920 dieses Öffentlichkeitsrecht für ihre Privatschulen.

In die Komensky-Schulen (benannt nach dem Humanisten Jan Amos Comenius) gingen bis 1934 jährlich über 3 000 SchülerInnen (Höhepunkt 1924/25 mit 5 546 SchülernInnen). Der Komensky-Schulverein betreute darüber hinaus beispielsweise 1933 6 Volks- und Hauptschulen, 17 Kindergärten, eine Realschule, ein Realgymnasium, eine Handelsschule, eine Fachschule für Frauenberufe und zwei Sprachschulen. Der Niedergang dieses Schulwesens setzte mit dem Ständestaat 1934 ein, und in der NS-Ära wurde der Komensky-Schulverein sogar verboten.

Die politischen Entwicklungen in der Tschechoslowakei spalteten nach dem 2.Weltkrieg die Tschechen Wiens in politisch lange Zeit unversöhnliche Lager. Ein guter Teil von ihnen wanderte überdies in die Tschechoslowakei zurück, viele Hiergebliebene assimilierten sich völlig. Heute gibt es in Wien noch eine private Volks- und Hauptschule (Komensky-Schule), die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist. Insgesamt rund 180 SchülerInnen besuchen Volks- und Hauptschule, 13 Kinder den Kindergarten. In einer eigenen Vorschulklasse können Kinder, die nicht Tschechisch sprechen, noch vor Beginn der Schulpflicht die tschechische Sprache lernen. In den Schulen wird rund die Hälfte der Zeit in deutscher und in tschechischer Sprache unterrichtet. Nach Ende der Schulpflicht sind, nach Aussagen der Direktion, die Schulabgänger komplett zweisprachig. In der Hauptschule werden als weitere Sprachen noch Englisch und Russisch angeboten.

Die Schulbildung für Immigrantenkinder

Wie sieht es nun mit der allochthonen, nicht deutsch sprechenden Bevölkerungsgruppe aus? Die Öffentlichkeit gibt sich über die Zahl der eingewanderten fremdsprachigen SchülerInnen überrascht: Es sind über 50 000 alleine in den Pflichtschulen. Die überwiegende Mehrzahl sind Kinder von jugoslawischen und türkischen Arbeitsmigranten, von denen - nicht anders als in vielen Einwanderungsländern Europas - die meisten bleiben werden.

Allerdings gehen von den Eltern keine maßgeblichen Impulse für das schulische Schicksal ihrer Kinder aus, wie sie z.B. vor Generationen tschechische Immigranten mit Schulvereinen zeigten. Das Gesetz ermöglicht zwar die Zulassung von Fremdsprachen als Unterrichtssprache und schließt auch die Subventionierung von Lehrerposten für Privatschulen nicht aus, die überdies leicht das Öffentlichkeitsrecht und damit die Zeugnisanerkennung erlangen. Diesen Weg beschreiten allerdings Pädagogen im gymnasialen Bereich, wo für die französische Sprache das alteingeführte Lycee francais besteht; wo maßgeblich für Kinder der UNO-Diplomatie und -Administration eine Vienna International School gegründet wurde mit der Unterrichtssprache Englisch und mehreren anderen Fremd-bzw. Muttersprachenfächern; und wo deutschsprachige Oberstufengymnasien im Ausland, aber auch ein pannonisches Gymnasium in Wien gegründet wird.

"Meine neue Sprache" heißt das Lehrwerk, das den Einwandererkindern zum Deutschlernen in die Hand gegeben wird. Ist die Familiensprache die "alte" Sprache geworden? Oder gar die zu vergessende?

Vor 1992 waren zwanzig Jahre lang Lehrpläne für muttersprachlichen Zusatzunterricht gültig, entwickelt mit den Bildungsbehörden der Türkei und Jugoslawiens. Bis zu sechs Wochenstunden sollten Sprachen der Herkunftsländer sowie Kenntnisse über die Heimatländer erworben werden, allerdings zumeist auf Kosten anderer Unterrichtsfächer. Da die SchülerInnen aus verschiedenen Klassen zusammengefaßt waren, war unplanbar, welcher andere Unterricht entfällt. Die angebotenen Sprachen spiegelten hinwiederum die nationale Volksgruppenpolitik: Kurdisch schien nicht auf, und Albanisch war unterrepräsentiert.

Obwohl dieser Unterricht der veralteten Rotationsidee von Arbeitsmigration entsprach, wurde er gut angenommen, wohl auch weil die Konsulate und Botschaften dazu anregten: fast 50% der türkischen und jugoslawischen SchülerInnen besuchten ihn. Somit mußte für diese rund 15 000 SchülerInnen und ihre 150 LehrerInnen ein zeitgemäßes Bildungskonzept gefunden werden.

Worum es wirklich gehen sollte, wird soeben wieder in der Zeitschrift "Deutsch lernen" 2 (1992) eingemahnt: Aktive Mehrsprachigkeit bildungspolitisch zu bewältigen. In Österreich war die Diskussion mit einer Schwerpunktnummer zum interkulturellen Lernen in der Zeitschrift ERZIEHUNG UND UNTERRICHT (April 1991) begonnen worden. Allerdings war hier viel nachzuholen, wie die Absenz österreichischer Beiträge in der OECD-Reihe des CERI (Centre for Educational Research and Innovation) über Migration zeigte.

Nicht unerwähnt soll aber bleiben, daß die materielle Ausstattung des österreichischen Schulwesens gut geworden ist. Um soziale Gleichberechtigung mußte dennoch immer wieder gerungen werden. Z.B. trug das Unterrichtsministerium die Kosten für die französischen Schulbücher aus Frankreich, nicht aber jene der jugoslawischen Bücher für den damaligen muttersprachlichen Zusatzunterricht.

Wenn nun der Ausländeranteil in Österreichs Schulen bereits bei 4,5% lag, ihr Wert in den Allgemeinen Sonderschulen (für Lernschwache) aber 15,1% ausmachte, mußte diese dreifache Überhöhung von 'Lernschwäche' zu denken geben, denn es mußte sich wohl eher um eine Überlagerung von sozialer Schwäche mit bildungspolitischer Konzeptschwäche handeln. Der Österreichische Lehrerverband Deutsch als Fremdsprache (ÖDaF) machte diesen Umstand zum Gegenstand einer Resolution, die von der Bundesregierung mit einer Andeutung dessen beantwortet wurde, was jetzt Gesetz ist (Republik Österreich, Bundeskanzleramt, 1990).

Einige Neuerungen

Eine Übertragung der Lösungsansätze für Mehrsprachigkeit aus dem autochthonen Bereich auf das Feld der neuen Minderheiten gibt es nach wie vor kaum. Nur eine Handvoll Schulen alphabetisieren z.B. in Deutsch und in der Migrantensprache gleichzeitig. Ein Unterrichtsprinzip "Interkulturelles Lernen" ermuntert zu Begegnungswagnissen einzelner LehrerInnen, kann aber nicht professionell gestalteten mehrsprachigen Unterricht einführen.

Mit dem Schuljahr 1992/93 sind zwei Lehrplan-Zusätze, "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" und "Muttersprachlicher Unterricht" (Bundesgesetzblatt, 1992) in Kraft getreten. Die assimilatorische Energie des "besonderen Förderunterrichts Deutsch" wird vom federführenden Beamten so beschrieben: "In letzter Konsequenz hat aber der Zusatzlehrplan die Aufgabe, zum allgemeinen Deutsch- Lehrplan hinzuführen, weil das Ziel der Bemühungen in der sprachlichen und letztlich interkulturellen Integration der betreffenden Schülergruppe zu sehen ist." (Satzke, S. 1) Auch das textliche Ungleichgewicht fällt auf: Fünfzehn Seiten sind es für den Deutschunterricht, sechs für den Muttersprachenunterricht der Ausländerkinder. Dies spricht nicht gegen dessen Autor, den Wiener Slavistik-Professor Gero Fischer. Aber auch er befürchtet, daß sich der muttersprachliche Unterricht (3-6 Wochenstunden, unverbindliche Übung oder Freigegenstand) nicht ausdehnen kann. Immerhin aber wurden die Eröffnungszahlen niedrig gehalten, sodaß mit je sechs SchülerInnen eine Gruppe eingerichtet werden kann.

Hand in Hand mit dem Lehrplan geht nun die Produktion von Unterrichtsbehelfen. Das ministerielle Zentrum für Schulversuche hat bereits zweisprachige Lernbehelfe verteilt, in denen folgende Herkunftssprachen aufscheinen: Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch. Aber auch hier kann nur von einem Deutsch-Lehrbehelf gesprochen werden.

Dem vergleichbar ist die Lage im Kindergarten: Hier steht den bescheidenen staatlichen Lösungsversuchen für autochthone Minderheiten das Nichts auf der Seite der allochthonen gegenüber. Und das Hortwesen scheint durch Ausländer so belastet, daß in verschiedenen Städten eine Billigvariante eingerichtet wird, wo Ausländerkinder wieder nur unter sich sind: Ohne Neubauten (also im vorhandenen Schulraum); ohne ausreichend vorbereitete BetreuerInnen; mit vergleichsweise geringer Entlohnung. Hier erfährt "interkulturell" eine gefährliche Bedeutungsveränderung...

Und die alten Probleme

Rechte der Volksgruppen, wie sie in den Staatsverträgen von 1919 und 1955 festgelegt worden waren, mußten mehrfach beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden. Auch in einer Stellungnahme der Österreichischen Rektorenkonferenz 1989 heißt es, daß Bestimmungen des Staatsvertrages (auch solche über das Schulwesen) überhaupt nicht, außerordentlich lückenhaft oder unbefriedigend durchgeführt wurden.

'EU-PHORIE' nicht angesagt

Die EG-Orientierung ist zentrales Anliegen der Regierung, aber für multilinguale Bildungskonzepte im eigenen Lande fällt deshalb kaum etwas ab, sondern die Mittelvergabe konzentriert sich auf Fremdsprachen. Daß die Mehrsprachigkeit der Kinder von Arbeitsmigranten anerkannt und schulisch gefördert werden muß (Lau, 1991), bleibt noch Utopie. Dies erscheint als leichtfertig. Denn nur bei entsprechender Förderung werden diese unsere "geborenen Dolmetscher" als Schatz in einem neuen Europa gewertet werden. Derzeit gilt noch, daß die Immigrantenkinder einerseits zu Ausländern gemacht, zugleich aber in ein Assimilierungsprogramm gezwungen werden (Gauß, 1992).

Daß 1993 in Österreich als Minderheitenjahr begangen wird, zeigt, wie viele Diskussionspunkte aufgelaufen sind. Die Stadtverwaltung von Wien sponsort eine neue Zeitschrift, "Die Stimme", in der sich Minderheiten darstellen können. Aber auch im Westen wächst Ausgeschlossenheit: Das Land Vorarlberg unterstützt interkulturelle Aktivitäten, u.a. das Magazin "KultUrsprünge", in dem die Lage der Migranten veranschaulicht wird.

Erfreulicherweise kooperieren hierbei die Pädagogen der alten Minderheiten mit jenen der neuen (Harasek, Gauß, Lau, 1993). Es dominieren längst die Probleme der Migrantenkinder. Doch bei den Lösungsvorschlägen trifft man legistisch auf den engen Rahmen der Minderheitenschulwesen. Ganz abgesehen davon, daß aggressive Aktionen aus rechtsreaktionären Kreisen sich derselben Propaganda bedienen, ob sie sich gegen Kärntner Slowenen oder gegen türkische Klubs richtet.

Literatur:

Bundesgesetzblatt vom 27.8.1992, JG 1992, 180.Stück, 528, S.2143-2153 und S.2160-2179.

Bauböck, R. (1988); Baumgartner, G.; Perchinig, B.; Pintér, K. (Hrsg.) ... und raus bist du! Ethnische Minderheiten in der Politik. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien.

Baumgartner, G. (1989); Müller, E.; Münz, R. (Hg.): Identität und Lebenswelt. Ethnische, religiöse und kulturelle Vielfalt im Burgenland. Tagungsbericht der Burgenländischen Forschungsgemeinschaft, Eisenstadt.

CERI (1987) (Centre for Educational Research and Innovation)(Hg.): Multicultural Education. OECD, Paris.

Deutsch lernen. Zeitschrift für den Sprachunterricht mit ausländischen Arbeitnehmern. 2 (1992), Mainz.

Faßmann, W. (1990); Münz, R.: Einwanderungsland Österreich. Wien.

Gauß, R.: "Sie haben mich zu einem Ausländer gemacht, dann bin ich einer geworden". In: ERZIEHUNG HEUTE 2 (1992), S. 5-11.

Grundlagenbericht über die Lage der Volksgruppen in Österreich. Bericht der Bundesregierung an das Parlament. Wien 1990.

Harasek, A.; Gauß, R.; Lau, G. (Hg.)(1993): Interkulturelle Bildung ), Wien.

Interkulturelles Lernen. - Der neue Lehrplan; Organisationsregelungen. (Übertragung der Schulversuche ins Regelschulwesen ab dem Schuljahr 1992/93) Nr. 1. Zentrum für Schulversuche und Schulentwicklung, Abt. I, Klagenfurt, Juni 1992.

John, M. (1990); Lichtblau, A.: Schmelztiegel Wien. Einst und jetzt. Zur Geschichte und Gegenwart von Zuwanderung und Minderheiten. Aufsätze, Quellen, Kommentare, mit einer Einleitung von Erich Zöllner, Wien u.a..

Lau, G.: Schulrecht für Migrantenkinder. In: ERZIEHUNG UND UNTERRICHT 4 (1991), Österreichischer Bundesverlag, Wien 1991, S. 248- 253.

Themenheft "Minderheiten" der Zeitschrift "Politische Bildung", 2 (1986). Wien.

Österreichische Rektorenkonferenz: Lage und Perspektiven der Volksgruppen in Österreich (1989). Wien.

Republik Österreich, Bundeskanzleramt. Antwort auf die "Resolution zur Sprachpolitik in Österreich" der Generalversammlung des ÖDaF (Zahl 350.782/0-I/6/90). ÖDaF- Mitteilungen. Informationen des Vereines "Österreichischer Lehrerverband: Deutsch als Fremdsprache (ÖDaF)" 6.Jg. 2 (1990), S. 11-16.

Satzke, K.: Die Übertragung der Schulversuche zum interkulturellen Lernen in das Regelschulwesen - eine neue Perspektive der Schulentwicklung. In: Interkulturelles Lernen, Klagenfurt 1992, S. 1- 3.

Schwerpunktheft "Interkulturelles Lernen" der Zeitschrift ERZIEHUNG UND UNTERRICHT. 4 (1991). Wien.

Suppan, A. (1983): Die Österreichischen Volksgruppen in ihrer gesellschaftlichen Entwicklung im 20.Jahrhundert. Wien.

Wimmer, H. (1986) (Hrsg.). Ausländische Arbeitskräfte in Österreich. Campus Vlg., Frankfurt/Main.