Gerd Lau: Erstmals DAZ-Lehrpläne an Österreichs Schulen. In: IDE. Themenheft "Deutsch als Zweitsprache", Saxer, Robert Hg.
Die Spirale oder der Irrgarten - was davon ist die passendere Metapher für Lehrplanentwicklungen in Österreich? Diese Frage führt zu äußerst emotionalen Antworten, denke man nur an die Einführung der Informatik im letzten Schuljahrzehnt, oder an manches Unterrichtsprinzip. Überraschend ruhig ging es hingegen bei der Lehrplanänderung für Migrantenkinder zu. Das muß Gründe haben, auch wenn es nicht nur gute sind...
1. Stundenkontingente als Voraussetzung
In weniger als drei Jahren hat das Bundesministerium für Unterricht und Kunst zusätzliche Stundenkontingente geschaffen, auf die sich die Schulleiter verlassen können, sobald ausländische Kinder eintreffen. Folgende Regelung gilt für den Pflichtschulbereich (also von der Vorschule bis zum Polytechnischen Lehrgang):
"Ermittlung der Zuschläge (Förderstundenkontingent der einzelnen Schule). Grundlagen:
a) Berücksichtigt werden alle Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache bis zu sechs abgeschlossenen Schulbesuchsjahren in Österreich. b) Der Status des Schülers: (ordentlich - außerordentlich).
Das Förderstundenkontingent (Zuschläge), das einer Schule zur Verfügung steht, wird nach folgender Formel errechnet:
a) Anzahl der ordentlichen Schüler x 0,33 + Anzahl der außerordentlichen Schüler x 0,86 b) Zusätzlich wird für eine Schule, die einen Anteil von mehr als 50% an Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache hat, ein Sonderzuschlag gegeben." (Zitiert nach Kahlhammer, S. 4)
Diese Personalzuwendungen gehören, gemäß der Gesetzessystematik, nicht zum Lehrplan. Der Unterricht könnte also zum Erliegen kommten, sobald die Stunden nicht mehr genehmigt werden. Diese Gefahr besteht fort und hätte sich nur durch die Schaffung eines Pflichtgegenstandes vermeiden lassen. Und folglich heißt es also:
"Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht ... angeboten werden. ..." (Interkulturelles Lernen, S. 9)
Immerhin: Der Verhandlungserfolg des BMUK ist jetzt die Grundlage, daß der erlassene Lehrplanzusatz "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" erhebliches Gewicht bekommt: Migranten- und Flüchtlingskinder sichern den Schulen zusätzliche Stunden; in mehreren Bundesländern gibt es unzählige offene Stellen; AHS-LehrerInnen werden in den Pflichtschulbereich eingeladen; die Durchführungsmodelle können weitgehend schulintern entschieden werden. Daß sich in Wien 100 arbeitslose AHS-LehrerInnen für die Betreuung von Flüchtlingskindern in der Pflichtschule gemeldet haben, wird mit einem Anstellungsversprechen für später honoriert. (Scholz, S. 8)
In der Broschüre "Interkulturelles Lernen" stehen Kurzfassungen der Regelungen, z.B. für das Stundenausmaß und die Organisation der Volksschule (S. 10):
"- Für außerordentliche Schüler kann dieser Förderunterricht bis zu 12 Wochenstunden betragen. - Für ordentliche Schüler kann dieser Förderunterricht bis zu 5 Wochenstunden betragen. - Dieser Förderunterricht kann unterrichtsparallel, unterrichtsintegrativ oder zusätzlich zum Unsterricht in den Pflichtgegenständen geführt werden. - Im Falle der zusätzlichen Führung gilt für ordentliche Schüler: bei 3 - 5 Wochenstunden sind Kürzungen in den Pflichtgegenständen bis 3 Stunden möglich; für außerordentliche Schüler: die zusätzliche Belastung darf 5 Wochenstunden nicht überschreiten."
2. Vorboten der Schulautonomie?
Man denke sich einen Vergleich aus: Eine Schule bietet einen Schwerpunkt "Informatik" an und erhält ein Stundenkontingent dafür, welches zum einen Teil durch Team-teaching, zum anderen durch zusätzliche Wochenstunden verbraucht wird, ohne daß ein Schulversuchstext einzureichen wäre, der einen langen Instanzenweg bestehen muß. Bislang undenkbar!
Schulen mit vielen Ausländerkindern würden somit zu den Vorreitern in Sachen Schulautonomie? Dies wäre eine Falschmeldung. Und hinter der Eile der Beamten und Gesetzgeber steht einer der unguten Gründe für diesen Verlauf: Die Immigration in Österreichs Schulen war bislang weder fachlich diskutiert worden (im Gegensatz zur BRD oder der Schweiz); zur Lösung der ärgsten Probleme waren Schulversuchs-Konstruktionen eingerichtet worden; erst als diese Schulversuche in LehrerInnenkreisen mehr und mehr angegriffen wurden und zudem das Wirrwarr kaum mehr administrierbar wurde, erfolgten die späten, raschen Schritte.
Einerseits bleibt Schulautonomie ein Torso, wenn weite Kreise der Elternschaft aus Zeit- oder Sprachgründen nicht mitreden können. Dies gilt für die Zentren der Arbeitsmigration. Weiters: Von Schulautonomie zu reden, wo bereits Nachmittagsklassen für Flüchtlingskinder einzurichten sind, wäre geradezu zynisch. Dies gilt für die Wohnumgebungen von Flüchtlingslagern. Im Umfeld anarchischer Zahlenbewegungen hätte auch das machthungrigste Zentrum nur Niederlagen zu gewärtigen. Diese Einsicht stand wohl dahinter, als nun erstmals die Zügel schleifen gelassen wurden. 3. Die inhaltliche Dimension
Es ist hier nicht Platz, die Systematik der österreichischen Schulgesetze zu reflektieren, wie es vor zwei Jahren in einem Schwerpunktheft von "ERZIEHUNG UND UNTERRICHT" möglich war. (Lau, Schulrecht) Daher muß es bei einer zusammenfassenden Bemerkung bleiben: Die Reihe perpetuierter und unausgewerteter Schulversuche gemäß § 7 des SchOG wird beendet. Nur mehr "gesondert geführten Klassen (Quereinsteiger in größerer Zahl während des Schuljahres, Flüchtlings- und Asylantenklassen) sind mit Angabe der Projektbeschreibung ... als Schulversuch zu beantragen". (Kahlhammer, S. 4)
Ab 1992/93 gelten die österreichweit erlassenen Lehrplan-Zusätze "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache", flankiert durch das Unterrichtsprinzip "Interkulturelles Lernen" und die unverbindliche Übung "Muttersprachlicher Unterricht" (ab der 5. Schulstufe auch als Freigegenstand möglich). (Bundesgesetzblatt, 1992)
Die dahinter stehende Intention entnehmen wir am besten den Worten des dafür federführenden Beamten: "In letzter Konsequenz hat aber der Zusatzlehrplan die Aufgabe, zum allgemeinen Deutsch- Lehrplan hinzuführen, weil das Ziel der Bemühungen in der sprachlichen und letztlich interkulturellen Integration der betreffenden Schülergruppe zu sehen ist." (Satzke, S. 1) Die Diskussion um Multikulturalität, Integration und Assimilation wird weitergehen. Aus Österreich liegen nun wenigstens umfangreiche Lehrplan-Texte vor, zu vergleichen mit den Lehrplänen für autochthone Minderheiten, und zu vergleichen mit Lösungen im Ausland.
Die Autoren der Lehrpläne werden auf der letzten Seite von "Interkulturelles Lernen" genannt (S. 59). Hier sollen sie etwas früher Erwähnung finden. Ihre Arbeit war nicht leicht, insofern sie unter erheblichem Zeitdruck arbeiteten. Ihr Thema war und ist ein widerspenstiges, weil sie ja über die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten eines Lehrplanzusatzes wissen mußten.
Bereich Grundschule: Prof. Dr. Leopold KRATOCHWIL (Wien); VL Anton BERLAKOVICH (Burgenland); VL Theo FURXER (Vorarlberg); VL Werner MAYER (Wien); VL Herta PEKLO (Wien); VL Herta RESETARITS (Steiermark).
Bereich Hauptschule: HL Paul ANZENBERGER (Wien); Mag. Gerhard HABRINGER (Linz); Prof. Gertrud NEUMANN (Linz); HL Mag. Helga PINTERITS (Wien); HOL Mag. Alfred REUMÜLLER (Klagenfurt); Prof. Mag. Krista SATZKE (Wien); OStR Dr. Gertrude SCHARTNER (Wien).
Bereich Muttersprachlicher Unterricht: Univ.-Doz. Dr. Gero FISCHER, (Wien).
Der Umfang der Verordnungstexte:
Volksschule: 15 S. für Deutsch, 5 S. für Muttersprachlichen Unterricht; Hauptschule: 17 S. für Deutsch, 6 S. für Muttersprachlichen Unterricht; Sonderschule: 4 S. für Deutsch; Polytechnischer Lehrgang: 4 S. für Deutsch.
Naturgemäß ist ein Abdruck hier aus Platzgründen also nicht möglich. Interessierte mögen sich den Text bei den Dienststellen besorgen. Normalerweise dient das "Schulservice" des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, Minoritenplatz 5, A- 1014 Wien, für Außenstehende als Ansprechpartner. Wichtige Regelungen müssen aber nun im Detail durch die Landesschulräte erfolgen, deren Rang nicht übersehen werden darf. Zum Zeitpunkt des Schreibens lag dem Verfasser dieses Artikels nur die Salzburger Lösung vor.
Die bildungspolitische Reichweite ergibt sich aus den Schülerzahlen: Durch die Kriegswirren und die schlechte wirtschaftliche Lage der Staaten des ehemaligen Jugoslawien dürften es heuer bereits weit mehr als 50.000 SchülerInnen sein, für welche die Lehrpläne relevant sind.
Regierende Bildungspolitiker sprachen wiederholt von tausend zusätzlichen Lehrer-Stellen, die für folgende Stundenkontingente zur Verfügung stehen: 4. Kurzfassung der Stundenverteilung
Volksschule "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache": bis 5 Wochenstunden für ordentliche Schüler; bis 12 Wochenstunden für außerordentliche Schüler.
Volksschule "Muttersprachlicher Unterricht": 3 bis 6 Wochenstunden, als unverbindliche Übung.
Hauptschule "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache": bis 6 Wochenstunden für ordentliche Schüler; bis 12 Wochenstunden für außerordentliche Schüler (und kann bei besonderen Problemen auf 18 Wochenstunden erweitert werden).
Hauptschule "Muttersprachlicher Unterricht": 3 bis 6 Wochenstunden als unverbindliche Übung oder als Freigegenstand.
(Die Regelungen für die Sonderschule und den Polytechnischen Lehrgang sind fast gleich wie jene für die Hauptschule.)
5. Die gemeinsame Präambel für Volks- und Hauptschule
Und nun zum Inhalt: Lassen wir gleich die Autoren zu Wort kommen, die für Schulstufe 1 bis 4 ebenso wie für 5 bis 9 in die "allgemeinen Bestimmungen" (also außerhalb des Deutsch-Lehrplans) aufgenommen haben:
"7. Lehrplan-Zusatz 'Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache'
Der Lehrplan-Zusatz "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist in Verbindung mit dem Lehrplan "Deutsch" als Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des interkulturellen Lernens auf der Zielebene ("Bildungs- und Lehraufgabe"), auf der Stoffebene und auf der methodisch-medialen Ebene ("Didaktische Grundsätze") zu verstehen.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülern mit keinen oder mit nur geringen sprachlichen Vorkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz "Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache" ist im wesentlichen als Differenzierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplans für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in "Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw. "Deutsch, Lesen" teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplans für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen." (Interkulturelles Lernen, S. 7-8 bzw. S. 27-28)
6. Der Lehrplan-Zusatz für die Grundschule
(Der Autor ist nicht für den Wechsel im Gebrauch der Bezeichnungen "Volksschule" und "Grundschule" verantwortlich, sondern schließt sich hier amtlichem Schwanken an.)
Inhaltlich wesentlich tiefer greifende Formulierungen finden sich im Volksschul-Lehrplan Deutsch, als "Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze", allerdings textlich nur dem Lehrplan-Zusatz zugeordnet. Manche Unterrichtende, dies ist zu befürchten, werden diese Passagen überfliegen, da sie keinen Zusatzunterricht erteilen. Wer sich erinnert, daß im SchOG § 2 noch die Erziehung zum österreichischen Staatsbürger eingemahnt wird, empfindet deutlich, wie an der Peripherie der Gesetze bereits Abweichendes empfohlen wird: "... Bereicherung aller Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft ..." (Interkulturelles Lernen, S. 10)
Im Lehrplan-Zusatz der Volksschule folgen dann, korrespondierend mit den Teilbereichen der Fachlehrpläne "Sprechen", "Lesen ..." etc., ausführliche Formulierungen für Deutsch als Zweitsprache. Daß dabei immer wieder auf die Muttersprachenkenntnisse der SchülerInnen verwiesen wird, füllt eine klaffende Lücke der bisherigen Bildungsgesetzgebung. Inwieweit aber einsprachige österreichische LehrerInnen dieser Vermittlungs-Aufgabe gewachsen sein können, bleibt natürlich fraglich.
Die didaktischen Grundsätze rufen dann viele gute Vorsätze in Erinnerung, die auch in anderen Unterrichtsgesetzen zu finden sind, z.B. in der Leistungsbeurteilungsverordnung. In diesem Teil fällt jedoch eine gewisse Praxisferne auf. Wie vage ist doch der Satz: "Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen." Wäre es nicht dienlicher, auf den zweifelhaften Wert sprachlicher Korrekturen einzugehen und dafür Methoden der helfenden Korrektur explizit zu nennen? Wäre es, auf sachlicher Ebene, nicht fairer, den Unterrichtenden Quellen zu nennen, wie sie sich über das andere Weltwissen der Migrantenkinder informieren können?
Noch mehr zurückbleibend hinter dem Stand der Spracherwerbsforschung erscheint folgende Empfehlung: "Mit dem Versuch einer gewissen Distanznahme von ihm etwas sehr Nahem kann er die Schwierigkeiten, die Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache beim Erlernen des Deutschen haben, wenigstens erahnen und ihnen didaktisch angemessen begegnen." (Interkulturelles Lernen, S. 20) Ein Rückgriff auf jene Erfahrungen, die seit über 150 Jahren DAF-Unterricht angesammelt wurden, ist einem Erahnen allemal vorzuziehen...
Hier tut sich seit langem ein weites Feld der LehrerInnen-Bildung auf, welches unbestellt erscheint. Denn die Pädagogischen Akademien konnten das Thema der interkulturellen Bildung kaum rechtzeitig und ausgedehnt genug ins Curriculum aufnehmen. Und in der Fortbildung durch Pädagogische Institute (des Bundes, der Länder) läuft jetzt erst eine erste Seminarreihe zur Qualifizierung neueingestellter Mitarbeiter.
7. Der Lehrplan-Zusatz für die Hauptschule
Die Inhalte dieses Lehrplan-Teils erscheinen weit mehr selbständig entwickelt, beziehen sich auf Grundlinien des kommunikativen Unterrichts (siehe unten, "Sprachfunktionen") und zählen vor allem bei den didaktischen Grundsätzen eine große Zahl ganz konkreter Übungsformen auf.
Zum Teil liest sich dieser Abschnitt wie ein Abriß aus einem pragmalinguistischen Handbuch, z.B.:
"2. SPRACHFUNKTIONEN
Sprachfunktionen stehen in untrennbarem Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen, die sich im Gespräch oder in Anlehnung an die vorgesehenen Themen ergeben.
Die im folgenden angeführten Sprachfunktionen haben Beispielcharakter.
* Soziale Kontakte herstellen und fortführen, z. B.
- jemanden ansprechen, - jemanden/sich vorstellen, - jemanden grüßen, - jemanden einladen, - eine Einladung annehmen/ablehnen, - sich am Telefon melden.
* Beziehungen regeln, z. B.
- Erlaubnis erbitten, erteilen, verweigern, - sich entschuldigen, - Dank ausdrücken, - Rat geben, - nach dem Befinden fragen, - jemanden warnen, - jemanden loben.
* Kommunikation sicherstellen, z. B.
- um Aufmerksamkeit bitten, - um Wiederholung und langsameres Sprechen bitten, - Nichtverstehen/Nichtwissen äußern, - Rückfragen äußern.
* Stellungnahmen abgeben, z. B.
- Zustimmung/Ablehnung ausdrücken, - widersprechen/verneinen, - eine Begründung geben/erfragen, - Vorlieben ausdrücken, - Vergleiche anstellen, - sich über Vorhaben/Absichten äußern.
* Wünsche und Bitten äußern bzw. ausdrücken, z. B.
- Glückwünsche aussprechen, - Wünsche und Bitten vorbringen, - Bitten erfüllen/abschlagen, - etwas anbieten, annehmen/ablehnen.
* Gefühle, Meinungen erfragen bzw. ausdrücken, z. B.
- Gefallen, Mißfallen, - Interesse, Begeisterung, - Zuneigung, Abneigung, - Freude, Angst.
* Handlungen veranlassen bzw. zur Unterlassung auffordern, z. B.
- Anordnungen erteilen, - einen Vorschlag machen, annehmen/ablehnen, - jemanden ersuchen, etwas (nicht) zu tun, - Fähigkeit/Unfähigkeit ausdrücken, - jemandem etwas verbieten, - um Hilfe bitten/Hilfe anbieten.
* Informationen geben und erfragen, z. B.
- berichten, erzählen, erklären, - benennen, Aussehen beschreiben, Eigenschaft angeben, - Zustand beschreiben, - Verwendungszweck angeben, - Besitzverhältnisse, Zugehörigkeit angeben, - etwas einordnen nach Ort, Richtung, Entfernung, - etwas einordnen nach Zeitpunkt, Dauer, Häufigkeit, - etwas einordnen nach Zahl, Menge, Grad." (Interkulturelles Lernen, S. 32-34)
Es wird sicher interessant sein, wie diese Lehrplan-Zusätze in der Lehrerschaft ankommen. Und noch viel interessanter: Welche neuen Schulbücher auf diesen Lehrplan aufbauen können. Bekanntlicherweise basieren Absatzchancen auf einer frühen Kenntnis der Lehrpläne. Hier allerdings wird es sich nur um den Teil "Deutsch-Zusatz" in der Schulbuchliste handeln, wo bisher sowohl Legastheniker- , Dysgrammatiker-, wie auch DAZ-Schulbücher gemeinsam geführt wurden.
8. Das Ende der Schulversuchs-Versuchung
"Il n'y a dure que le provisoire" galt seit zwanzig Jahren im Dienste der Verdunkelung zunehmender Schüler-Immigration. Seitdem Österreich immer offener als Einwanderungsland bezeichnet werden darf, bricht der staatlich verordnete Obskurantismus zusammen. Er war aber unhaltbar geworden vor allem auch wegen der glitzernden zwölf Sterne, deren dreizehnter zu werden Österreichs Regierung begehrt. Daß dabei, das Blaue vom Himmel .. ....., keine Dauerperspektive bleiben konnte, ist klar. Den betroffenen LehrerInnen lindert es manche bislang geduldig getragene Last.
Nun sind zweifellos auch die Schleusen geöffnet für ernsthaft geplante und wissenschaftlich ausgewertete Schulversuche!
Es entbehrt nicht einer als bitter empfundenen Ironie, daß zum Jahreswechsel 1992/1993 jene eine Milliarde Schilling auf Plakaten für "Sicherheit" (also für mehr Polizisten, etc.) versprochen wird, die für den Schulbereich zu fordern war (Lau, Mehrsprachigkeit, S. 137). "Austria is going to increase the funds for bilingual and multicultural education so that within a period of four years the annual expenses will rise by a percentage of 25. It will be 1 billion OS then. How much is it now?" Diese Forderung wurde aber nicht hinfällig dadurch, daß zunächst der Innenminister den Vorzug bekam...
Die sprachliche Förderung in Deutsch wurde jetzt also bildungspolitisch vorrangig behandelt. Nun werden Kräfte innovativer LehrerInnen frei, um neue Schulversuche zu entfalten, neue Medien zu entwickeln, neue Methoden zu lernen. "Dann wird in den Phasen offenen Lernens nicht die Angst vor dem Zerfall der Klassengemeinschaft auftreten, und dann wird in den Phasen des Gemeinschaftsunterrichts keine Gefahr des Persönlichkeitsverlustes für mehrsprachige Schüler auftreten. Darin liegt nämlich der wesentliche Grund für den so oft beklagten Motivationsverlust bei ausländischen Schülern und Schülerinnen." (Lau, Mehrsprachigkeit, S. 136)
9. Stiefkind "höhere" Schule
Daß legistisch die höheren Schulen bislang nicht berücksichtigt wurden, erscheint als bildungspolitische Niederträchtigkeit, sind doch die Lehrpläne der Hauptschule und der AHS ansonsten wortident. Immerhin besuchten im Frühjahr 1992 4260 SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache die AHS-Unterstufe und 3056 die erste Klasse einer weiterführenden Schule. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 7316 Schülern(innen) (Karigl, S. 10), denen (analog dem Pflichtschulbereich) Fördermaßnahmen zustünden. Wie und wann wird für die LehrerInnen dieser Schüler ein entsprechendes Stundenkontingent eröffnet? Multipliziert mit 0.33 wären dies 2.414 Jahreswochenstunden oder aber über 120 Dienstposten. Daß ein genauer Berechnungsschlüssel nicht vorliegt, ist nicht Ignoranz des Autors, sondern ... (Zutreffendes bitte weiterdenken!)
"Oh Freunde, nicht diese Töne, sondern ..." begehren der Leser Ohren zum Ausklang? Vielleicht kann folgendes Zitat hierfür dienen: "Es kann hier nur am Rande vermkerkt werden, daß multinational/multikulturell zusammengesetzte, gut dotierte Eliteschulen überall auf der Welt und auch in Österreich höchstes Ansehen genießen. Für den Besuch einer dieser Schulen sind Eltern (auch österreichische) gern bereit, Schulgeld zu bezahlen, damit ihre Kinder dann unter lauter 'Fremden' sitzen." (Gauß, Sie haben mich zu einem Ausländer gemacht ..., S. 8).
Literatur:
Bundesgesetzblatt vom 27.8.1992, JG 1992, 180.Stück, 528, S.2143-2153 und S.2160-2179.
Gauß, Rainer: "Sie haben mich zu einem Ausländer gemacht, dann bin ich einer geworden". In: ERZIEHUNG HEUTE 2 (1992), S. 5-11.
Interkulturelles Lernen. - Der neue Lehrplan; Organisationsregelungen. (Übertragung der Schulversuche ins Regelschulwesen ab dem Schuljahr 1992/93) Nr. 1. Zentrum für Schulversuche und Schulentwicklung, Abt. I, Klagenfurt, Juni 1992. (Redaktion und Layout: Mag. Alfred Reumüller, Dr. Peter Seitz. Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Klaus Satzke, Dr. Dieter Antoni, Dr. Peter Seitz, Mag. Alfred Reumüller.)
Kahlhammer, Jelle (Hg.): Organisationsregelungen, Planung und Durchführung, Stellenplan, Formulare. Lehrplannovelle "Interkulturelles Lernen". Landesschulrat für Salzburg, 1992. (Erklärung sowie Formulare zur Beantragung der Stundenkontingente durch die SchulleiterInnen.)
Karigl, Günther: Schüler und Schülerinnen mit nicht-deutscher Muttersprache im AHS-, BMHS- und BS-Bereich. Bundesministerium für Unterricht und Kunst, Wien 1992. (Abt. I/2, I/8a, II/7) Seite 1 - Seite 50.
Lau, Gerd: Mehrsprachigkeit im Klassenzimmer. Über die Lage der Lehrer zu einer Zeit, da sich Zölle und Sprachenvielfalt reziprok verhalten. In: Deutschunterricht zwischen Realität und Utopie. Modelle, Konzepte und Erfahrungen. Zum 60. Geburtstag von Josef Donnenberg. Hg. von Günther Bärnthaler und Josef Sampl. Akademischer Verlag, Stuttgart 1991 (=Stuttgarter Arbeiten zur Germanistik), S. 123-139.
Lau, Gerd: Schulrecht für Migrantenkinder. In: ERZIEHUNG UND UNTERRICHT 4 (1991), Österreichischer Bundesverlag, Wien 1991, S. 248- 253.
Satzke, Klaus: Die Übertragung der Schulversuche zum interkulturellen Lernen in das Regelschulwesen - eine neue Perspektive der Schulentwicklung. In: Interkulturelles Lernen, Klagenfurt 1992, S. 1- 3.
Scholz, Kurt: In: AHS aktuell 76 (1992), S. 8.